Steuern
Betriebsausgabenpauschale für journalistische Arbeit erhöht
Die Pauschale für den Betriebsausgabenabzug bei journalistischer Arbeit wird erhöht. Diese Regelung betrifft Einkünfte auf selbständiger Basis, das heißt Honorare für freie Arbeit. Die Neuregelung ist im Wesentlichen interessant für diejenigen, die am Berufsanfang nur wenig im Journalismus verdienen und ihre Betriebsausgaben wegen des damit verbundenen Dokumentationsaufwands ungern konkret abrechnen oder nachweisen möchten.
Wie das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 6. April 2023 mitgeteilt hat, lauten die neuenn Pauschalen nunmehr:
a) bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit auf 30 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchsten jedoch 3.600 € jährlich,
b) bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit), soweit es sich nicht um eine Tätigkeit i. S. d. § 3 Nummer 26 EStG handelt (so genannte Übungsleiterpauschale), auf 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchsten jedoch 900 € jährlich. Der Höchstbetrag von 900 € kann für alle Nebentätigkeiten, die unter die Vereinfachungsregelung fallen, nur einmal gewährt werden. Die journalistische Tätigkeit ist von dieser Regelung für Nebentätigkeiten allerdings nicht erfasst.
Quelle: Rundschreiben des Bundesfinanzminsteriums vom 6. April 2023 (hier als PDF abrufbar)
Michael Hirschler