Compact
Beifall von der falschen Seite
Compact: Hetzschrift übelster Art. Screenshot: DJV
Die Rechtsextremisten lassen die Korken knallen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht das Compact-Verbot außer Kraft gesetzt hat. Das ist widerlich, das muss die Demokratie aber aushalten.
In ausgelassener Feierstimmung präsentierte sich Compact-Verleger Jürgen Elsässer samt Familie nach der Eilentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am gestrigen Mittwoch in den Social Media. Fernsehnachrichten wie die ARD-Tagesschau arbeiteten Szenen mit den fröhlichen Elsässers in ihre Beiträge ein.
Braucht der demokratische Teil der Gesellschaft die Häme des Rechtsaußen-Unternehmers? Nein. Braucht die Bundesinnenministerin das? Ebenfalls nein. Und die dritte Frage: Spielen wir vom DJV mit unserer Reaktion auf die Gerichtsentscheidung den Rechtsextremisten in die Hände? Hätten wir besser geschwiegen? Zweimal nein. Auch wenn zuzugeben ist, dass der Beifall von rechtsaußen weh tut.
Als das Bundesinnenministerium vor einigen Wochen Compact verboten hat, haben sich Scharen von Juristen die Verbotsverfügung angesehen. Ob das Verbot vor Gericht Bestand haben würde, war nicht nur in der Politik, sondern auch unter Juristen umstritten. Vor allem deshalb, weil Uneinigkeit darüber herrscht, ob mit dem Vereinsrecht eine so schwerwiegende Einschränkung der Pressefreiheit begründet werden kann, wie sie das Verbot eines Magazins darstellt. Die Antwort bleibt auch das Bundesverwaltungsgericht schuldig, begründet seine Entscheidung aber vor allem mit der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Wörtlich heißt es: "Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen."
Das ist nicht geschehen. Und das dürfte zugleich der größte Fehler sein, der dem Ministerium in Sachen Compact unterlaufen ist. Im Klartext: Erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, darf eine Postille verboten werden.
Die Eilentscheidung des Gerichts, die noch keine Entscheidung in der Hauptsache ist, ändert nichts daran, dass Compact kein journalistisches Medium, sondern eine Hetzschrift übelster Art ist. Journalistinnen und Journalisten, die etwas auf sich und ihren Berufsstand halten, machen um ein solches Produkt einen weiten Bogen. Aber klar ist auch: Wenn ein Bundesministerium aus allen Rohren schießen will, muss das Geschütz auf stabilem Boden stehen.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner