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Frankfurter Rundschau

Bedenken gegen Erstdruckrecht und Wartefrist

02.07.2014

Freie sollten sich beim DJV melden


Neue Verträge haben freie Journalisten der Frankfurter Rundschau (FR) erhalten. Diese entsprechen den Vertragsbedingungen der Freien der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), deren Verlagsgruppe in die FR eingestiegen ist. Die FAZ-Bedingungen ihrerseits waren vom DJV mit dem Verlagshaus intensiv verhandelt worden, sie lassen den Freien mehr Freiheiten als nach den alten FAZ-Knebelverträgen. So können die Freien ihre Beiträge nach der Erstveröffentlichung in der FAZ sofort woanders anbieten, was früher völlig ausgeschlossen war. Insofern konnten die neuen FR-Bedingungen, die nichts anderes als die FAZ-Bedingungen sind, als akzeptabel bezeichnet werden.

Doch jetzt regt sich Widerstand. „Wir Freien der FR haben praktisch nie ein Erstveröffentlichungsrecht eingeräumt. Die Beiträge wurden parallel unterschiedlichen Medien zur zeitgleichen Veröffentlichung angeboten“, heißt es in der Kritik von Freien, die sich jetzt gegenüber dem DJV äußerten. „Die Parallelverwertung war auch nie ein Problem, denn kein Leser verzichtet auf den Kauf einer Zeitung, weil dort eine Nachricht ist, die auch in einer anderen Zeitung stand. Ohnehin ist die Zahl derer, die mehrere Zeitungen abonnieren, übersichtlich. Diejenigen, die das tun, kennen das Phänomen gleicher Nachrichten, was bekanntlich schon allein deswegen verbreitet ist, weil alle Zeitung Nachrichten von dpa bringen.“

Als besonderes Problem wird dabei auch genannt, dass das Erstveröffentlichungsrecht erst dann erlischt, wenn der gelieferte Beitrag drei Monate lang nicht veröffentlicht wird. Hier werde eine praktikablere Regelung benötigt.

Der DJV ruft Freie auf, sich an den DJV wenden, wenn sie für sich das gleiche Problem in der Zusammenarbeit mit der FR sehen. Je mehr Freie sich melden, umso eher besteht eine Chance, dass die FR bzw. die Verantwortlichen im juristischen Dienst der FAZ-Verlagsgruppe zu einer pragmatischen vertraglichen Lösung bewegt werden können, die den Freien die Möglichkeit eröffnet, wie bisher ohne Einräumung eines Erstveröffentlichungsrechts zu liefern. Freie wenden sich dazu an das DJV-Referat Freie Journalisten. Alle Rückmeldungen werden vertraulich behandelt, es werden also gegenüber der FR bzw. FAZ keine Namen offengelegt.

Michael Hirschler, hir@misaificadjv.de

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