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Rammstein

Bärendienst erwiesen

15.06.2023

Der Schuss ging nach hinten los: Die Warnung der Kanzlei Schertz Bergmann vor rechtlichen Schritten gegen Medien im Zusammenhang mit möglichen Rammstein-Veröffentlichungen brachte den Stein erst richtig ins Rollen.

Am vergangenen Freitag hatte die bekannte Berliner Anwaltskanzlei Schertz Bergmann in einer Presseerklärung rechtliche Schritte gegenüber Medien angedroht, "soweit gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verstoßen wurde". Für den DJV-Vorsitzenden Frank Überall war die Sache klar: "Die Drohung mit rechtlichen Schritten gegen Journalistinnen und Journalisten ist der Versuch, Medien einen Maulkorb anzulegen." Und weiter: "Die Vorwürfe gegen den Frontmann einer der bekanntesten deutschen Bands sind so schwerwiegend, dass sie recherchiert und berichtet werden müssen."
Was war passiert? Mehrere Medien hatten davon berichtet, dass bei Rammstein-Konzerten regelmäßig junge Frauen zu sexuellen Handlungen genötigt worden sein sollen. Im Fokus des Verdachts stand von Anfang an Frontmann Till Lindemann. Eine enge Mitarbeiterin soll ihm die Frauen zugeführt haben. In der Berichterstattung war von k.o.-Tropfen die Rede, die eingesetzt worden sein sollen.
Das rief Lindemanns Anwalt Christian Schertz auf den Plan. Er ist für seinen zuweilen rüden Umgang mit Medienvertretern berüchtigt. Dazu passte denn auch besagte Presseerklärung. Nach solchen "Ankündigungen" gucken die Justiziare von Verlagen und Sendern besonders genau auf das, was die Redaktion veröffentlichen will. Und dann kann der Rat der Rechtsabteilung auch schon mal lauten, lieber die Finger von dem Thema zu lassen. Was dem Rammstein-Sänger zugute gekommen wäre.
Die Wirklichkeit sieht - zum Glück - anders aus. Kein Tag ist seitdem vergangen ohne Medienberichte über Lindemann und Rammstein. Und jetzt hat auch noch die Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Sänger aufgenommen, wie der RBB berichtet.
 

Ein Kommentar von Hendrik Zörner

Richtigstellung

Auf djv.de vom 15.06.2023 haben wir unter der Überschrift "Bärendienst erwiesen" in Be­zug auf die Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte und Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Schertz berichtet:

"Jetzt ist die Warnung von der Seite der Anwälte verschwunden. (...) Die An­waltskanzlei hat unterdessen ihre "Presseerklärung" von der eigenen Homepage genommen - heimlich, still und leise, als hätte sie nie da gestanden. Untypisch für den sonst so offensiven Medienanwalt."

Hierzu stellen wir richtig:

Die Pressemitteilung der Anwälte Schertz Bergmann war nie auf der Homepage der Kanzlei veröffentlicht worden. Die Kanzlei hat die Pressemitteilung daher auch nicht von der Homepage genommen. Die Pressemitteilung wurde durch die Kanzlei selbst nur über Twit­ter veröffentlicht und steht dort nach wie vor online. Wir widerrufen unsere Behauptung als unwahr.

Die Redaktion

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