Kreisverband AfD Erding
Ausschluss von Pressevertretern ist gesetzeswidrig
Der AfD-Kreisverband Erding darf keine Pressevertreter ausschließen. Das hat das Landratsamt Erding heute mitgeteilt.
Das vom Kreisverband AfD Erding ausgesprochene Hausverbot gegen die Lokalredaktion der Süddeutschen Zeitung Erding verstößt demnach gegen Artikel 10, Abs. 2, Satz 1 des Bayerischen Versammlungsgesetzes. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro.Vor wenigen Tagen hatte der AfD-Kreisverband kundgetan, künftig die SZ von ihren Veranstaltungen aussperren zu wollen. Die Berichterstattung hatte ihnen offenbar nicht geschmeckt. Das regionale Konkurrenzblatt Erdinger/Dorfener Anzeiger hatte sich sofort solidarisch mit den SZ-Kollegen gezeigt und ebenfalls erklärt, auch keine AfD-Veranstaltungen mehr zu besuchen.Gut, dass nun das Landratsamt Erding schnell gehandelt hat, wie der Redaktionsleiter des Erdinger Anzeigers Hans Moritz heute auf Twitter bekannt gibt. Wo es die AfD wohl als nächstes versuchen wird, die Presse auszusperren? Warten wir es ab. Nicht nur ich habe große Zweifel, dass deren Mitglieder künftig sicher auf demokratischem Boden zu stehen vermögen. Ein Kommentar von Eva Werner