Homeoffice
Auf Personalabteilung zugehen
Am 20. März enden die Regelungen zum Homeoffice im Infektionsschutzgesetz. Wer das Arbeiten in den eigenen vier Wänden lieb gewonnen hat, muss jetzt mit dem Arbeitgeber verhandeln. Die Betriebsräte helfen dabei.
Egal wie hoch die Zahl der Corona-Infektionen auch ist, am 20. März endet das Infektionsschutzgesetz. Es verpflichtet den Arbeitgeber dazu, überall da Homeoffice zu ermöglichen, wo es geht. Und Arbeitnehmer sollen von dem Angebot Gebrauch machen. Das passiert derzeit in Deutschland noch millionenfach, auch im Journalismus. Viele Redakteurinnen und Redakteure arbeiten ganz oder zeitweise von zu Hause aus. Einige widerwillig, weil ihnen etwa durch die lieben Kleinen die Ruhe zum Arbeiten fehlt oder weil die Wohnung zu klein ist. Manche lehnen auch die Vermischung von Wohn- und Arbeitssphäre ab. Wegen der Pandemie haben sie in den sauren Apfel gebissen.
Aber es gibt auch die anderen. Viele Beschäftigte haben es schätzen gelernt, nicht jeden Tag in die Redaktion fahren zu müssen. Dazu können sie aber in nur zwei Wochen wieder gezwungen sein, wenn der Arbeitgeber darauf besteht.
Deshalb sollten alle Homeoffice-Fans jetzt schnell auf ihre Betriebsräte zugehen, die mit den Personalabteilungen darüber reden, ob Homeoffice nicht wenigstens an mehreren Tagen in der Woche weiter möglich sein kann. Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice gibt es noch nicht, aber zahlreiche Betriebsräte haben bereits tragfähige Betriebsvereinbarungen abgeschlossen. Die Qualität der journalistischen Arbeit hat jedenfalls unter der Heimarbeit nicht gelitten.