Mindestlohn
Auch für Hochschulabsolventen und Journalistenschüler!
Eines ist klar: Mindestens nach dem Studium müssen Praktika bezahlt sein. Alles andere ist Ausbeutung.
Zur Stunde wird das Thema Mindestlohn in 1. Lesung im Deutschen Bundestag verhandelt. Denn darum geht es im von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie. Eines ist klar: Mindestens nach dem Studium müssen Praktika bezahlt sein. Von der ersten Minute an. Alles andere ist Ausbeutung. Die Praktika-Offensive, der der DJV angehört, fordert dies bereits seit ihrer Gründung im Jahr 2007. Bezahlte Jobs statt Praktika für hochqualifizierte junge Bewerber!Ebenso muss klar sein, dass auch an Medienunternehmen gebundene Journalistenschulen vom Mindestlohn nicht ausgenommen sind. Wir sprechen über eine Zeit von in der Regel zwei Jahren! Es kann nicht sein, dass gerade für diese hochqualifizierten Journalistenschüler, die fast ohne Ausnahme ein Studium absolviert und einen Auswahltest bestanden haben, kein Mindestlohn gezahlt werden muss, selbst wenn sie einen "Ausbildungsvertrag" haben sollten.Dass für Volontariate, die nicht tarifgebunden sind, ebenfalls Mindestlohn gilt, das versteht sich ohnehin von selbst.Zum Schluss ein kleines Rechenbeispiel zur Veranschaulichung: Bei einer Wochenarbeitszeit von 36,5 Stunden (x4,348 für einen Monat) erhält man mit dem Mindestlohn 1348,967 Euro brutto im Monat. In der Realität werden derzeit zum Teil nur etwa 600 Euro für Volontariate gezahlt. An Medienunternehmen gebundene Journalistenschulen zahlen teils ebenso wenig. Das muss sich ändern.Eva Werner