Soziales
Arbeitsunfälle versichern: Telefonaktion am 27. Oktober 2020
Hubschrauber-Absturz beim Dreh? Autounfall auf dem Weg zur Veranstaltung? Corona-Infektion durch den Internviewpartner? Wer zahlt und wieviel? Am 27. Oktober beantworten von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Expertinnen und Experten der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) Fragen zur Freiwilligen Unternehmerversicherung und berechnen die Prämie für den optimalen Schutz: Telefonnummer 040 5146-2303.
Selbstständige sowie als Unternehmerinen und Unternehmer sind bei der VBG nicht pflichtversichert. Deshalb bietet die VBG die Freiwillige Unternehmerversicherung an, damit auch diese Personen bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit gut abgesichert sind.
Mit der Freiwilligen Unternehmerversicherung der VBG erhalten sie einen umfassenden Schutz gegen die Folgen eines berufsbedingten Unfalls oder einer Berufskrankheit. Wenn im Job oder an Ihrem Arbeitsplatz etwas passiert, verspricht die VBG Hilfe, um schnell wieder gesund zu werden. Dies gilt auch bei Dienstreisen ins Ausland.
Die Versicherten legen ihre Versicherungssumme fest. Sie bildet die Grundlage für finanzielle Leistungen und stellt nicht – wie bei einer privaten Versicherung – die Höchstgrenze der zu erbringenden Leistungen dar. Weiterhin gehen die Rehabilitationsleistungen der VBG über die anderer Sozialversicherungsträger hinaus.
Der DJV empfiehlt seinen freiberufliche tätigen Mitgliedern die Versicherung in der VBG. Wer überwiegend fotografisch tätig ist, sollte sich dagegen an die Berufsgenossenschaft ETEM wenden. Gilt diese Empfehlung auch für Personen, die bereits eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben? Der DJV sagt: ja. Denn das Leistungsspektrum ist unterschiedlich, und auch Angestellte haben oft beides: die Arbeitsunfallversicherung sowie die private Berufsunfähigkeitsversicherung.
MH, hir@djv.de