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CORONA-PANDEMIE

Antrags-Chaos: Besser noch warten bei Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe

11.01.2021

EU-Beihilferecht sorgt für Probleme

Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und  unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen: Weder die Neustarthilfe noch die hierzu alternative konkrete Erstattung bestimmter Betriebskosten im Rahmen der „Überbrückungshilfe III“ können bislang online abgerufen werden.

Hinzu kommt, dass inzwischen klar wird, dass die „Überbrückungshilfe III“ nur für Selbstständige gezahlt werden soll, die einkommensmäßige Verluste nachweisen, also rote Zahlen auf dem Konto. Es kann derzeit nicht einmal klar gesagt werden, ob das Kriterium der Verluste auch für die Beantragung der Neustarthilfe gilt.
 
Mehr in einem "DJV-Tipps für Freie".

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