Corona-Krise
Ansprüche auf Verdienstausfall bei Kinderbetreuung wegen Schließungen von KiTas und Schulen verlängert
08.06.2020
Geld vom Staat, wenn Kindertageseinrichtungen oder Schulen wegen Corona schließen und die Eltern deswegen nicht arbeiten können, weil es keine zumutbare Betreuungsmöglichkeit gibt: dieser Anspruch wird in Kürze von sechs auf zehn Wochen verlängert, für Alleinerziehende auf 20 Wochen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 30. März 2020. Der Anspruch gilt nicht nur für Personen im Arbeitsverhältnis, sondern auch für Selbständige. Wichtig: in den Schul- oder Betriebsferien wird kein Geld gezahlt. Der Verdienstausfall bleibt allerdings auf 2.016 Euro gedeckelt.
Der Bundesrat hat dem Gesetz bereits am 5. Juni 2020 zugestimmt, in Kürze tritt es in Kraft.Michael Hirschler, hir@djv.de
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