Rundfunkbeitrag
Am Tag danach
Am Dienstag zog Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff die Regierungsvorlage über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zurück. Bundesweit war die Aufregung groß. Und heute? Am Tag danach?
Weder droht das Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland noch für die Beschäftigten das Schlangestehen vor den Türen der Agentur für Arbeit am Jahresende. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung vermutet sogar, dass der Rundfunkbeitrag nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts höher ausfallen könnte. Also alles nur ein Sturm im Wasserglas?
Eindeutig nein. Denn der 8. Dezember 2020 wird als schwarzer Tag in die Annalen des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems in Deutschland eingehen. Dass ein Länderparlament nicht über den Rundfunkbeitrag entscheidet, ist einmalig. Dass ein Ministerpräsident seine eigene Zustimmung zurückzieht, ist politisch armselig. Dass die Bundes-CDU nicht aufschreit und bei den Magdeburger Parteifreunden interveniert, ist ein Alarmsignal über den Tag hinaus.
Die Reaktion der öffentlich-rechtlichen Anstalten kam erfreulich schnell und einmütig: Sie rufen jetzt das Bundesverfassungsgericht an, damit die Beitragserhöhung doch noch kommt. Und womöglich kommen auf das Land Sachsen-Anhalt wegen des Taktierens von Reiner Haseloff Forderungen in dreistelliger Millionenhöhe zu.
Denn die Ausgaben der Sender laufen weiter - völlig unabhängig von den Intendantengehältern, über die im populistischen Zirkel des Diskurses so leidenschaftlich diskutiert wird. Mieten, technische Infrastruktur, Fernsehproduktionen müssen bezahlt werden. Die Kosten dafür sind fix und fallen sofort an. Dass es daneben sowieso ein laufendes Sparprogramm gibt, darauf wies WDR-Intendant Tom Buhrow jetzt hin.
Am Tag danach ist die Aufregung deutlich abgeflacht. An der Sache geändert hat sich nichts. Jetzt ist die Justiz am Zug.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner