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Regierung contra Google

Am Ball bleiben

28.08.2018

Das Bundesjustizministerium hat sich bei Google wegen des Abschöpfens von Standortdaten beschwert. Das Problem betrifft auch Journalisten: Warum soll ein internationaler Datenkonzern erfahren, was deutsche Ermittlungsbehörden nicht erfahren sollten?

Ob Vorratsdatenspeicherung, BND-Gesetz oder richterlich angeordnete Kommunikationsüberwachung: An gesetzlichen Möglichkeiten mangelt es nicht, um die elektronischen Fußabdrücke von Verdächtigen zu überwachen. Ein Problem auch für Journalisten, wenn sie etwa in kriminellen Milieus recherchieren oder von Whistleblowern kontaktiert werden, die unter Beobachtung stehen. Wir vom DJV und andere Organisationen haben immer wieder den Gesetzgeber darauf aufmerksam gemacht, dass Journalisten in Ausübung ihres Berufs nicht überwacht werden dürfen.Was für den Staat gilt, muss auch für Privatunternehmen gelten, deren Geschäft Daten sind. Also auch für Google, das aktuell im Verdacht steht, Standortdaten von Smartphones auch dann zu speichern, wenn Nutzer das untersagt haben. Deshalb hat jetzt der Staatssekretär im Bundesjustizministerium Gerd Billen an den Konzern geschrieben. In Billens Brief heißt es, "die Erfassung und Speicherung von Standortdaten trotz deaktivierten Standortverlauf" wäre geeignet, "das Vertrauen der Verbraucher in die Nutzung von Angeboten und Diensten der digitalen Welt ganz gravierend und nachhaltig zu beeinträchtigen". Er hätte noch hinzufügen können, dass betroffene Journalistinnen und Journalisten keinen Informantenschutz mehr gewähren können und das Redaktionsgeheimnis verletzt wird, wenn Google die Daten der Journalisten-Handys abfischt.Eine Antwort des Konzerns liegt noch nicht vor. Sie muss aber ebenso öffentlich gemacht werden wie Billens Brief. Das Thema geht uns alle an.Ein Kommentar von Hendrik Zörner

Pressefreiheit Vorratsdatenspeicherung Informantenschutz DJV-Blog

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