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NDR

Alles nur Fake?

06.10.2022

Das Landgericht Hamburg hat Teile der NDR-kritischen Berichterstattung einiger Medien untersagt. Eigentlich bei der Spruchpraxis dieses Gerichts nicht der Rede wert. Würde Axel Springer nicht in Teilen zustimmen.

Das Landgericht Hamburg ist bekannt oder je nach Sichtweise berüchtigt dafür, dass es sehr großzügig gegenüber Klägern entscheidet, die sich gegen mediale Berichterstattung zur Wehr setzen. Manch ein Urteil dieses Gerichts wurde schon in höheren Instanzen einkassiert oder ins Gegenteil verkehrt. Deshalb lässt die Entscheidung des Landgerichts in Sachen NDR erst mal nicht aufhorchen. Zumal sie nicht mehr als eine Einstweilige Verfügung ist.
Entschieden hat das Landgericht Hamburg, dass die Berichterstattung des Stern über einen angeblich zurückgehaltenen Film aus dem Landesfunkhaus Schleswig-Holstein über Verschickungskinder in wesentlichen Teilen falsch war. Gleiches gilt nach Meinung des Gerichts für die Berichterstattung von Business Insider und BILD über die angebliche Vetternwirtschaft der Hamburger Landesfunkhaus-Chefin Sabine Rossbach.
Begründet wurden diese Entscheidungen damit, dass die drei Medien nicht den nötigen Mindestbestand an Beweisen vorgelegt hätten. Das kann Absicht gewesen sein, weil von vornherein klar gewesen sein kann, dass Entscheidungen des Landgerichts Hamburg nicht akzeptiert würden. Wäre da nicht dieser Satz in einer Mitteilung des NDR zu dem Thema: "Axel Springer AE hat sich zwischenzeitlich rechtsverbindlich gegenüber dem NDR verpflichtet, nicht mehr zu verbreiten, dass der Chefredakteur und die Politik-Chefin in Kiel ihre Jobs wegen Vorwürfen über Einflussnahme auf politische Berichte verlieren würden."
Haben Business Insider und BILD zu hoch gepokert? Waren sie von ihren Enthüllungen über die RBB-Führungsspitze und deren Wirkungen so berauscht, dass sie in Sachen NDR vorliegende Fakten hemmungslos aufgebauscht haben? Das wäre unjournalistisch und vermutlich justiziabel. Springer muss Ross und Reiter nennen.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

Rundfunkanstalten Qualität im Journalismus Urteile DJV-Blog

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