Künstlersozialversicherung
Abgabesatz für Honorare sinkt 2018 auf 4,2 Prozent
Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Der Künstlersozialabgabesatz sinkt im Jahr 2018 auf 4,2 Prozent. Das teilte jetzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit.
Die Abgabe muss von allen Unternehmen oder auch Einzelpersonen erbracht werden, die regelmäßig Honorare für künstlerische oder publizistische Leistungen zahlen. Das gilt aus Gleichbehandlungsgründen auch für Personen, die nicht über die Künstlersozialversicherung versichert sind. Die Abgabe ist dabei nicht vom Honorar abzuziehen, sondern muss separat vom Honorar und damit so gesehen zusätzlich zum Honorar an die Künstlersozialversicherung abgeführt werden.
Das Bundesministerium sieht das Sinken der Abgabe als "Ergebnis der verstärkten Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zu Beginn des Jahres 2015".
Der DJV hatte die Reform des Gesetzes stets befürwortet und sich seit längerem für stärkere Kontrollen von Abgabeverpflichteten ausgesprochen, im Interesse der Gleichbehandlung. Dazu hatte der DJV bereits vor längerer Zeit an Diskussionen eines so genannten "Runden Tisch" im Ministerum teilgenommen, der seinerzeit die Übertragung von Prüfzuständigkeiten an die Deutsche Rentenversicherung empfohlen hatte.
Gleichzeitig sieht der DJV allerdings auch in einem höheren Abgabesatz kein Problem an sich, da freie Künstler und Publizisten auch bei einem höheren Abgabesatz immer noch erheblich günstiger sind als Angestellte, für die Arbeitgeber bei ehrlicher Berechnung nach wie vor rund 20 Prozent an Sozialabgaben (zusätzlich zum Arbeitnehmerbeitrag) abführen müssen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1986 ist die Künstlersozialabgabe verfassungsgemäß, weil sie unter anderem auf der engen Symbiose zwischen Künstlern/Publizisten und ihren Auftraggebern beruhe, die der Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entspreche. Die daraus entspringende soziale Verpflichtung ist unabhängig von der Höhe des Abgabesatzes. Eine Feststellung, die Medienunternehmen (und andere) natürlich ungern hören, weil sie die billige Arbeit von Freien gerne nehmen und ungern angemessen bezahlen wollen.
Gleichwohl ist es ein interessanter Vorgang, dass der Abgabesatz jetzt durch die Einführung schärferer Kontrollen tatsächlich sinken kann. Es beweist, dass viele Unternehmen die Künstlersozialabgabe in der Vergangenheit umgangen haben. Es widerlegt auch die Behauptung von großen Wirtschaftsverbänden und einzelnen Lobbyisten, die Reform des Gesetzes führe zu unnötigen Kontrollen. Ganz im Gegenteil beweist die Senkung des Abgabesatzes wieder einmal: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Erfreulich ist, dass nun die ehrlichen Unternehmen weniger belastet werden, und insofern darf die Reform des Jahres 2015 erneut nur als gelungen bezeichnet werden.
Michael Hirschler, hir@djv.de