Minijobs
450-Euro-Grenze gilt auch für Erwerbsunfähigkeitsrentner
17.12.2012
Die Grenze für den Hinzuverdienst steigt. Auch für Erwerbsunfähigkeitsrentner.
Erwerbsunfähigkeitsrentner dürfen nur in begrenztem Umfang hinzu verdienen, wollen sie ihren Rentenanspruch nicht verlieren bzw. Kürzungen riskieren. Die Grenze von bisher 400 Euro monatlich erhöht sich im Rahmen der Minijob-Reform jetzt allerdings auf 450 Euro im Monat.
Informationen der Deutschen Rentenversicherung zu einigen Kernpunkten der Neuerungen ab 2013 finden sich hier.
MH
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