Der bundeseinheitliche Presseausweis
Zur Vergabe des bundeseinheitlichen Presseausweis sind nur wenige Medienverbände befugt und wir gehören dazu!
Entschieden hat das die „Ständige Kommission zum bundeseinheitlichen Presseausweis“, der jeweils zwei Vertreter des Presserats und der Innenministerkonferenz angehören.
Nur der bundeseinheitliche Presseausweis ist von der Innenministerkonferenz anerkannt und trägt das Logo des Deutschen Presserats.
- Mehr Informationen zum bundeseinheitlichen Presseausweis erhälst du beim Deutschen Presserat: https://www.presseausweis.org
Wo dich ein bundeseinheitlicher Presseausweis weiter bringt
- Recht auf Behördeninformationen: Behörden wie beispielsweise die Polizei, Gerichte oder Ministerien sind durch die Landespressegesetze verpflichtet, Journalist:innen kostenlos Auskünfte zu erteilen und Fragen zu beantworten. Wenn Du einen bundeseinheitlichen Presseausweis vorzeigst, muss du in aller Regel keine weiteren Belege vorlegen, um nachzuweisen, dass du Journalist:in bist.
- Akkreditierung im Bundestag oder in den Landtagen: Um aus den Gebäuden der Parlamente berichten zu dürfen, benötigst Du eine Presseakkreditierung. Auch für die Akkreditierung musst du eine journalistische Tätigkeit nachweisen. Der bundeseinheitliche Presseausweis erleichtert diesen Nachweis.
- Recherche auf Großveranstaltungen, Messen und in gesperrten Bereichen: Wenn du als Journalist:in von Demonstrationen oder polizeilich abgesperrten Orten wie beispielsweise bei einem Unfall berichten möchtest, erleichtert dir der bundeseinheitliche Presseausweis die Legitimation gegenüber der Polizei oder dem Sicherheitspersonal, diese Orte trotz Absperrung zu betreten. Auch auf politischen, sportlichen oder kulturellen Großveranstaltungen wie Konzerten oder Messen erhältst du mit einem bundeseinheitlichen Presseausweis für deine Recherche und Berichterstattung in der Regel Eintritt und auf dem Gelände Zugang zu Bereichen mit besonders guter Sicht und Nähe zu den Protagonisten für mögliche Interviews, die nur den Medien vorbehalten sind.
- Zugang zu geschlossenen Veranstaltungen: Auf Veranstaltungen, die normalerweise nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich sind — wie Produktlaunches, Hauptversammlungen, Parteitage oder Kongresse — werden Medienvertreter:innen in der Regel Zugang gewährt, wenn sie den bundeseinheitlichen Presseausweis vorweisen können. Gleiches gilt natürlich auch für Pressekonferenzen.
Wichtig
Bedingungen
Der bundeseinheitliche Presseausweis wird nur an hauptberufliche Journalist:innen vergeben, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus der journalistischen Tätigkeit erzielen.
Notwendige Nachweise
- Nichtmitglieder müssen ihrem Presseausweis-Antrag Nachweise ihrer aktuellen hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit beifügen, z. B. Arbeitsverträge, Honorarabrechnungen oder Veröffentlichungen.
- DJV-Mitglieder haben diese Nachweise schon bei ihrem Antrag auf Mitgliedschaft vorgelegt.
Einsatzbeschränkung
Den DJV-Presseausweis darfst du selbstverständlich ausschließlich im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit als Journalist:in benutzen und nicht für private Zwecke missbrauchen.
ANTRAGSTELLUNG
Deine Ansprechpartner:innen
Den bundeseinheitlichen Presseausweis kannst du bei deinem DJV-Landesverband beantragen.
Wenn du kein DJV-Mitglied bist, beantrage deinen Presseausweis bitte bei dem DJV-Landesverband in dem Bundesland, in dem du wohnst:
- DJV Baden-Württemberg
- Bayerischer Journalistenverband
- DJV Berlin - Journalistenverband Berlin-Brandenburg
- DJV Bremen
- DJV Hessen
- DJV Mecklenburg-Vorpommern
- DJV Niedersachsen
- DJV Nord (Hamburg + Schleswig-Holstein)
- DJV Nordrhein-Westfalen
- DJV Rheinland-Pfalz
- DJV Saarland
- DJV Sachsen
- DJV Sachsen-Anhalt
- DJV Thüringen