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Urheberrecht

Für eine faire Vergütung

Urheberrecht

Urheberrechtsreform: Journalist:innen an den Umsätzen der Plattform beteiligen

DSM-Richtlinie

Die von der EU angestoßene Reform des Urheberrechts wurde in Deutschland im Mai 2021 mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie umgesetzt. Das war der Endspurt eines Marathons, denn über die Urheberrechtsrichtlinie (DSM-RL) wurde in Brüssel schon zehn Jahre lang diskutiert, bevor sie das EU-Parlament Anfang 2019 schließlich verabschiedete. Der Umsetzungsprozess in deutsches Recht dauerte weitere zwei Jahre. Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Prozess die ganze Zeit begleitet und seine Position in diversen Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht. Von Anfang an hat er sich für die Richtlinie eingesetzt, weil er damit die Hoffnung verbunden hat, dass Journalist:innen stärker profitieren, wenn ihre Artikel, Podcast, Fotos und Filme im Netz verbreitet werden.

Was regelt die Richtlinie?

Kern der Richtlinie ist die sogenannte Plattformhaftung. Die DSM-RL zielt darauf ab, einen gestörten Markt wieder ins Gleichgewicht zu bringen – einen Markt, auf dem die Urheber:innen Inhalte erschaffen und verlegen, aber damit immer weniger Einnahmen generieren können, und auf dem andere mit diesen Inhalten Milliardenumsätze erzielen – ohne die Urheber:innen daran angemessen zu beteiligen. Man muss kein Experte sein, um zu prognostizieren, dass dieses Prinzip auf Dauer nicht funktionieren kann.

In vielen kreativen Berufen – zu denen auch der Journalismus zählt – lässt sich eine zunehmende Prekarisierung beobachten mit negativen Folgen für die gesamte Gesellschaft. Anfang März hat die Ludwig-Maximilians-Universität München eine repräsentative Studie veröffentlicht, wonach fast die Hälfte der hauptberuflichen Journalist:innen die eigene Arbeitssituation als prekär einstuft. Weit über die Hälfte glaubt, dass das der Qualität des Journalismus schadet. Wenn Qualitätsjournalismus leidet, leidet ein kluger, faktenbasierter gesellschaftlicher Diskurs, von dem sachorientierte Politik und gesellschaftlicher Zusammenhalt im höchsten Maße abhängig sind. Bricht dieser Diskurs ab, gewinnt blanker Populismus die Oberhand mit fatalen Folgen für die gesamte Gesellschaft.

Das Gleichgewicht des Marktes wiederherzustellen, ist deshalb von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Es ist vorderste Aufgabe des Gesetzgebers dafür zu sorgen, dass die Urheber:innen an den Gewinnen, welche die Plattformbetreiber mit ihren Inhalten generieren, künftig stärker teilhaben – freilich nicht zulasten der Rundfunk-, Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit. Diese Freiheiten sind für Journalist:innen die Grundlage ihrer Arbeit. Journalist:innen zitieren, karikieren, parodieren, schreiben Hommagen. Außerdem haben sie ein natürliches Interesse daran, dass ihre Werke möglichst oft gesehen, verbreitet und weiterverarbeitet werden.

Es gilt deshalb, die Wertschöpfungslücke zulasten der Urheber:innen zu schließen, ohne dabei eine lebendige Kommunikation im Netz zu unterbinden. Dies kann am ehesten mit der im Regierungsentwurf vorgesehenen Einführung der Plattformhaftung in Kombination mit dem neuen Instrument der kollektiven Lizenzvergabe mit erweiterter Wirkung gelingen. Diese Kombination schafft hohe Anreize und einfache Möglichkeiten für die Plattformbetreiber, Lizenzen zu erwerben. Dort, wo lizenziert wird, wird nicht blockiert. Darüber hinaus schützt die neu eingeführte Pastiche-Schranke neue Kommunikationsformen im Internet und in den sozialen Medien, wie zum Beispiel Memes.

Kritik bei der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie

Der DJV hat immer wieder auf problematische Punkte hingewiesen. Ein Hauptkritikpunkt ist die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze. Für kurze Texte, Filme und Tonaufnahmen unter 15 Sekunden und für Fotos und Grafiken, die weniger als 125 Kilobyte Speicherplatz benötigen, greift die Plattformhaftung nicht. Das hat der DJV scharf kritisiert.

Ein weiterer elementarer Kritikpunkt ist das Fehlen von Instrumenten, die die durchaus guten Regelungen im Urhebergesetz zur angemessenen Vergütung auch wirklich umsetzbar machen. Heute werden viele freie Journalist:innen und Fotograf:innen im Printbereich trotz des gesetzlichen Anspruchs auf angemessene Vergütung nicht angemessen bezahlt. Das liegt vor allem daran, dass sie ihre Ansprüche auf faire Honorare zwar theoretisch einklagen können, es praktisch aber nicht tun, weil sie dann ihren Job verlieren. Um das zu verhindern, braucht es ein Verbandsklagerecht, bei dem Verbände wie der DJV gegen die Verlage vorgehen können, die Urheber:innen aber anonym bleiben.

  • Weitere Kritikpunkte sind nachzulesen in der jüngsten Stellungnahme des DJV.

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