Mitglied werden
Login Logout Mitglied werden
Warenkorb
Für Journalist:innen und Polizei

Auf gute Zusammenarbeit

Für Journalist:innen und Polizei

Informationen für Medienschaffende und Polizeieinsatzkräfte

Journalistische Berichterstattung bei Einsatzlagen

Wichtig für Journalist:innen: Zu schützende Pressefreiheit

Die freie Berichterstattung von Journalist:innen stellt eine wichtige Säule der Demokratie dar, da Medien in Demokratien das Recht haben, öffentlich - auch kritisch - über politische Akteure und staatliches Handeln zu berichten.

Dass Journalist:innen in Deutschland frei von jeglicher staatlicher Einflussnahme berichten können, ermöglicht der Artikel 5, Absatz 1 unseres Grundgesetzes, der die Pressefreiheit schützt. 

Der Schutz der Medienschaffenden – dazu gehören neben den Journalist:innen auch Produktionsmitarbeiter:innen der Medien wie Kamera-, Tonleute und Fotograf:innen – ist durch Einsatzkräfte der Polizei zu gewährleisten. 

Schwierig für Polizist:innen: Wer ist Journalist:in?

Da "Journalist:in" nicht zu den gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen zählt, darf sich theoretisch jede Person „Journalist:in“ nennen. Das stellt für Einsatzleitungen und -kräfte der Polizei eine große Herausforderung dar. Der bundeseinheitliche Presseausweis kann für den Nachweis einer hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit hilfreich sein.

Nach konstruktivem Austausch

Unsere Empfehlungen

Für Medien und Polizei
  • Regelmäßige Kontakte zwischen Medien und Polizei sind die beste Voraussetzung zur Vermeidung unnötiger Konfliktsituationen. Hierbei sollten beide Seiten Verständnis für die Arbeit der jeweils anderen aufbringen.
  • Für Medien und Polizei ist es vorteilhaft, wenn die Polizei über Presse- und Informationsstellen (auch vor Ort) den direkten Kontakt zu den Medien herstellt und aufrechterhält.
  • Die Polizei unterstützt bei allen Einsätzen – auch in besonders herausfordernden Situationen wie bei Geiselnahmen und Demonstrationen – die Medien bei ihrer Informationsgewinnung und sorgt für eine frühzeitige und umfassende Information, soweit es nicht den Einsatz gefährdet oder andere rechtliche Belange entgegenstehen.
  • Polizeiliche Verfügungen gelten grundsätzlich auch für Medienschaffende.
  • Die Medien beachten, dass die Rechtsgüter „Leben und Gesundheit von Menschen“ Vorrang vor dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit haben.
  • Der bePA erleichtert der Polizei die Überprüfung, wer hauptberuflich als Journalist:in tätig ist.
  • Das Fotografieren und Filmen polizeilicher Einsätze ebenso wie die Tonaufzeichnung des öffentlich gesprochenen Wortes ist grundsätzlich erlaubt. Bei der Veröffentlichung von Film- und Fotomaterial wahren und beachten die Medien die berechtigten Interessen und Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten (Recht am eigenen Bild) und insbesondere die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes.
  • Für die Beweissicherung greift die Polizei nur auf das von ihr erstellte Bild-, Ton- und Filmmaterial zurück. Entsprechendes Material der Medien darf nur sichergestellt und beschlagnahmt werden, soweit dies rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist.
Für Journalist:innen vor Ort

Akkreditierung bei Demonstrationen und anderen Einsatzlagen?

Zur journalistischen Berichterstattung von Demonstrationen im öffentlichen Raum ist grundsätzlich keine Akkreditierung notwendig. Der Schutz der Medienschaffenden und die freie Berichterstattung sind durch die Polizei auch in kritischen Einsatzlagen zu gewährleisten.

Zur Vereinfachung der Zusammenarbeit von Journalist:innen sowie den Einsatzkräften der Polizei kann es aber sinnvoll sein, eine Anmeldung vorab oder vor Ort bei der Einsatzleitung anzubieten. Für Anregungen hierzu hilft der DJV gern weiter.

Wie sollten sich Journalist:innen im Einsatzfall verhalten?

  • Sobald als möglich den Kontakt zu den Verantwortlichen der Polizei suchen.
  • Wenn möglich den bundeseinheitlichen Presseausweis vorzeigen oder sich auf andere Weise als Journalist:in ausweisen.
  • Wenn möglich mit der Polizei über sichere Zonen usw. abstimmen.
  • Im Bedrohungsfall – z. B. bei Demonstrationen – Polizeischutz anfordern.
  • Alles, was über Notwehr bzw. Nothilfe hinausgeht, ist zu unterlassen.
  • Journalist:innen nehmen nicht aktiv an Veranstaltungen teil, von denen sie berichten.
  • Nicht die Arbeit der Einsatzkräfte behindern. Sich von diesen aber auch nicht vorgeben lassen, wie, wo und worüber berichtet oder auch nicht berichtet wird.
  • Journalist:innen halten sich an den Pressekodex.
Für Polizei-Einsatzkräfte vor Ort

Ausweisung durch bundeseinheitlichen Presseausweis

Zeigen Journalist:innen den bundeseinheitlicher Presseausweis vor, können Einsatzkräfte davon ausgehen, dass die hauptberufliche sowie verantwortliche und im öffentlichen Interesse liegende journalistische Tätigkeit bereits nachgewiesen wurde.

Unsere Empfehlung für Polizeieinsatzkräfte:

  • Die für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortliche Person vor Ort nennen und wenn möglich den Kontakt herstellen.
  • Gegebenenfalls auf Besonderheiten der Lage hinweisen:
    • Wo könnte es gefährlich werden?
    • Wo sind besondere Schutzzonen eingerichtet?
    • Wo ist die Einsatzleitung stationiert?


Und ohne bundeseinheitlichen Presseausweis?

Auch Personen ohne bePA können Journalist:innen sein. Es kursieren verschiedene Ausweise. Allerdings kann die Polizei ohne Vorlage des bePA nicht davon ausgehen, dass bereits eine Prüfung im oben genannten Sinne stattgefunden hat, etwa im Fall einer nebenberuflichen Tätigkeit. Diese Prüfung kann im Zweifel durch die Einsatzkräfte erfolgen.

Unsere Empfehlung, um den journalistischen Auftrag zu prüfen:

  • schriftlicher Redaktionsauftrag oder
  • Nachweis journalistischer Arbeitsproben oder Tätigkeiten oder
  • Kontaktaufnahme mit dem entsendenden Medium

DJV-Info-Flyer

Für ein besseres Miteinander von Journalist:innen und Polizist:innen im Einsatz
Pressekonferenz zur Zusammenarbeit von Polizeikräften und Medienschaffenden

Mitschnitt der Pressekonferenz am 11.01.22 in Berlin. Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall spricht sich für eine bessere Zusammenarbeit von Polizeikräften und Medienschaffenden aus. Zudem macht der DJV auf die wachsende Bedrohungssituation von Journalist:innen aufmerksam.

Noch kein Mitglied?

Komm' zu uns! Gemeinsam sind wir stärker! Engagiere dich mit uns für den Journalismus und gestalte die Zukunft deines Berufs aktiv mit. Denn wir setzen uns für faire Bezahlung, gesunde Arbeitsbedingungen sowie die Wahrung der Pressefreiheit und der Urheberrechte ein. Nur gemeinsam sind wir stark! Profitiere zudem von unserem wertvollen Mitgliederservice inklusive Rechtsschutz.

Jetzt Mitglied werden!