Grundrecht und Notwendigkeit
Ohne Pressefreiheit keine Demokratie
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5 (1)
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten zu vertreten sowie Informationen und Ideen mit allen Kommunikationsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 19 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen (Dezember 1948)
Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Medien, insbesondere der Presse und des Rundfunks, ihre Tätigkeit frei von staatlicher Zensur oder unangemessener Einflussnahme auszuüben. Dieses Recht ermöglicht es Journalist:innen, Nachrichten und Meinungen frei und ohne vorherige Genehmigung oder Eingriffe seitens der Regierung oder anderer staatlicher Organe zu veröffentlichen.
Die Pressefreiheit ist eng mit dem Konzept der Meinungsfreiheit verbunden und ein grundlegendes Element demokratischer Gesellschaften. Sie soll sicherstellen, dass Bürger:innen ungehinderten Zugang zu Informationen haben, ihre Meinungen frei äußern können und die Medien eine Vielfalt von Perspektiven darstellen können. Pressefreiheit trägt dazu bei, eine informierte Öffentlichkeit zu schaffen, die in der Lage ist, kritisch zu denken und aktiv an demokratischen Prozessen teilzunehmen.
In vielen Ländern ist die Pressefreiheit als grundlegendes Menschenrecht in Verfassungen oder anderen Rechtsdokumenten verankert. Dennoch kann die Realität der Pressefreiheit von Land zu Land sehr unterschiedlich sein, abhängig von den politischen, rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen. Journalist:innen können in einigen Fällen durch Zensur, Einschüchterung oder rechtliche Maßnahmen behindert werden, was die Pressefreiheit beeinträchtigt. Pressefreiheit ist daher nicht nur ein Anliegen der Medien, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Struktur einer Gesellschaft.
Journalistische Berichterstattung bei Einsatzlagen
Informationen für Medienschaffende und Polizei
Pressefreiheit ist ein Grundrecht, das auch in dynamischen Einsatzlagen von der Polizei geschützt werden muss. Für ein besseres Miteinander von Journalist:innen und Polizisten im Einsatz hat der DJV Infos, Tipps und Empfehlungen zusammengestellt.
Schutzkodex
Wie Medienhäuser Journalisten schützen können
Ein Bündnis aus Journalistenorganisationen, Mediengewerkschaften und Beratungseinrichtungen hat den Schutzkodex im April 2022 vergangenen Jahres ins Leben gerufen. Medienhäuser, die sich dem Kodex angeschlossen haben, erklären sich dazu bereit, bestimmte Standards zum Schutz ihrer Mitarbeitenden umzusetzen. Der Kodex umfasst ein Dutzend praktische Maßnahmen wie feste Ansprechpersonen bei den Arbeitgebern sowie psychologische und juristische Unterstützung der Betroffenen bei verbalen und körperlichen Gewalterfahrungen.
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