Grundrecht und Notwendigkeit
Ohne Pressefreiheit keine Demokratie
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten zu vertreten sowie Informationen und Ideen mit allen Kommunikationsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 19 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen
Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Medien, insbesondere der Presse und des Rundfunks, ihre Tätigkeit frei von staatlicher Zensur oder unangemessener Einflussnahme auszuüben. Dieses Recht ermöglicht es Journalist:innen, Nachrichten und Meinungen frei und ohne vorherige Genehmigung oder Eingriffe seitens der Regierung oder anderer staatlicher Organe zu veröffentlichen.
Die Pressefreiheit ist eng mit dem Konzept der Meinungsfreiheit verbunden und ein grundlegendes Element demokratischer Gesellschaften. Sie soll sicherstellen, dass Bürger:innen ungehinderten Zugang zu Informationen haben, ihre Meinungen frei äußern können und die Medien eine Vielfalt von Perspektiven darstellen können. Pressefreiheit trägt dazu bei, eine informierte Öffentlichkeit zu schaffen, die in der Lage ist, kritisch zu denken und aktiv an demokratischen Prozessen teilzunehmen.
In vielen Ländern ist die Pressefreiheit als grundlegendes Menschenrecht in Verfassungen oder anderen Rechtsdokumenten verankert. Dennoch kann die Realität der Pressefreiheit von Land zu Land sehr unterschiedlich sein, abhängig von den politischen, rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen. Journalist:innen können in einigen Fällen durch Zensur, Einschüchterung oder rechtliche Maßnahmen behindert werden, was die Pressefreiheit beeinträchtigt. Pressefreiheit ist daher nicht nur ein Anliegen der Medien, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Struktur einer Gesellschaft.
Journalistische Berichterstattung bei Einsatzlagen
Informationen für Medienschaffende und Polizeieinsatzkräfte
Pressefreiheit ist ein Grundrecht, das auch in dynamischen Einsatzlagen von der Polizei geschützt werden muss. Für ein besseres Miteinander von Journalist:innen und Polizisten im Einsatz hat der DJV Infos, Tipps und Empfehlungen zusammengestellt.
Schutzkodex
Wie Medienhäuser Journalisten schützen können
Ein Bündnis aus Journalistenorganisationen, Mediengewerkschaften und Beratungseinrichtungen hat den Schutzkodex im April 2022 vergangenen Jahres ins Leben gerufen. Medienhäuser, die sich dem Kodex angeschlossen haben, erklären sich dazu bereit, bestimmte Standards zum Schutz ihrer Mitarbeitenden umzusetzen. Der Kodex umfasst ein Dutzend praktische Maßnahmen wie feste Ansprechpersonen bei den Arbeitgebern sowie psychologische und juristische Unterstützung der Betroffenen bei verbalen und körperlichen Gewalterfahrungen.
Positionspapier des DJV-Bundesvorstands zum Anwachsen des Rechtsextremismus in Deutschland
12. Juli 2024
Nach dem Ergebnis der Europawahl und mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg sorgt sich der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) um die Pressefreiheit. Es ist nicht mehr auszuschließen, dass extreme und pressefeindliche politische Kräfte in den Bundesländern in
Regierungsverantwortung kommen und ihre verfassungsfeindlichen Vorstellungen von Medienpolitik umsetzen.
Der DJV positioniert sich gegen jegliche Angriffe auf die in unserer Demokratie grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit.
Die AfD und der Journalismus
Schon unter ihrem Gründungsvorsitzenden Bernd Lucke wurden bei der AfD Akkreditierungen bei Parteiveranstaltungen nach Gutsherrenart vorgenommen: Journalist*innen, die als „zu kritisch“ galten, wurden nicht zugelassen. Je radikaler und extremer die Partei wurde, desto feindlicher wurde ihr Umgang mit
Berichterstattung.
„Lügenpresse“-Rufe stehen im Gegensatz zur begehrten Dauer-Präsenz der AfD-Prominenz in reichweitenstarken Talkshows oder in „Sommer-Interviews“ öffentlich-rechtlicher und privater Medienhäuser.
Darüber hinaus bedienen sie Anhänger*innen und Mitglieder mit Falschinformation über ihre eigenen Kanäle und nutzen die Reichweite befreundeter rechtsextremer und verschwörungsideologischer Medien.
Die AfD macht keinen Hehl daraus, wie sie die Medien verändern will. „Die Rundfunk- und Medienstaatsverträge sind in jedem Bundesland zu kündigen, um eine grundlegende Reform zu ermöglichen.“
„Faktenprüfer und Meinungswächter dürften keine staatliche Finanzierung erhalten“, fordert die AfD weiter. Im Grundsatzprogramm fordert die Partei ausdrücklich, den Rundfunkbeitrag abzuschaffen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in ein Bezahlfernsehen umzuwandeln. Das bedeutet nicht weniger als die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies sind einige Beispiele von vielen.
Schutz der Pressefreiheit
Der DJV benennt und kritisiert Angriffe auf die freie Berichterstattung und die Pressefreiheit, egal von wem sie begangen werden. Das machte bereits der DJV-Verbandstag 2018 in Dresden deutlich.
Die AfD und andere radikale, extreme und verschwörungsideologische Kräfte haben durch Hass, Hetze und Häme ein gesellschaftliches Klima befördert, in dem Übergriffe auf Journalist*innen alltäglich geworden sind.
Im Februar dieses Jahres hatte der DJV eine Neujustierung der Berichterstattung über die AfD gefordert. Berichterstattung muss kontinuierlich auf die extremistischen Absichten dieser Partei hinweisen. Bundesvorsitzender Mika Beuster: „Das muss wie ein unübersehbarer Warnhinweis wie auf Zigarettenschachteln in unseren Artikeln auftauchen.“ Offen rechtsextreme Positionen zu transportieren, ist nicht Aufgabe des Journalismus. Wenn eine Partei als gesichert rechtsextrem gilt, dürfe sie nicht wie andere demokratische Parteien in der Berichterstattung behandelt werden.
Unser Umgang mit der AfD
Der Deutsche Journalisten-Verband wird daher
- keine politischen Gespräche mit Repräsentant*innen verfassungsfeindlicher Parteien oder Gruppierungen führen, egal auf welcher staatlichen Ebene,
- keine Vertreter*innen zu Veranstaltungen entsenden, die von verfassungsfeindlichen Parteien und ihr nahestehenden Organisationen initiiert bzw. dominiert werden,
- alle Angriffe auf Medien und ihre Vertreter*innen bekämpfen und das Grund- und Menschenrecht auf Pressefreiheit verteidigen,
- weiterhin den Schulterschluss mit demokratischen gesellschaftlichen Partner*innen suchen, die sich gegen ein Erstarken extremistischer Bestrebungen positionieren,
- seine Mitglieder unterstützen, wenn sie wegen ihrer Recherchen oder Veröffentlichungen Schwierigkeiten mit verfassungsfeindlichen Parteien und deren Repräsentanten bekommen.
DJV-Verbandstagsbeschluss 2018
Dresdner Erklärung zu politischem Extremismus
Der Deutsche Journalisten‐Verband lehnt alle Formen von politischem Extremismus gleich welcher Ausrichtung strikt ab. Journalistinnen und Journalisten im DJV treten in ihrem Beruf aktiv für die Demokratie und ihre Grundwerte, insbesondere für die Presse‐, Rundfunk‐ und Meinungsfreiheit, ein. Die Mitgliedschaft im DJV und Positionen, welche die Pressefreiheit bzw. die freie, ungehinderte Ausübung des Journalistenberufs einschränken wollen, sind miteinander nicht vereinbar.
Wer Mitglied des DJV ist,
- wirkt an der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mit,
- tritt für von staatlichen, politischen und sonstigen Einflüssen freie Medien ein,
- lehnt die Einschränkung der freien und ungehinderten Berichterstattung ab,
- nimmt durch sorgfältige Recherche die berechtigten Interessen der Allgemeinheit wahr.
Der DJV fordert alle politischen Parteien dazu auf, sich zur Pressefreiheit zu bekennen und die freie und ungehinderte Ausübung des Journalistenberufs zu sichern.
33. Polish Economic Forum in Karparc, Polen, 04.09.24
Gemeinsame Erklärung von "Media Dialogue Eastern Partnership" und DJV
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