Süddeutsche Zeitung
DJV klagt gegen KI-Klauseln
Warum wir gegen KI-Klauseln der SZ vorgehen
Im April 2025 haben wir Klage gegen den Verlag der Süddeutschen Zeitung vor dem Landgericht München I eingereicht. Wir wollen, dass die SZ bestimmte KI-Klauseln gegenüber Journalist:innen nicht mehr verwendet. Das stärkt die Position unseres Berufsstands.
Der Verlag der Süddeutschen Zeitung (SZ) legt seit Kurzem freiberuflichen und hauptberuflichen Journalist:innen nicht verhandelbare Honorarregelungen vor, mit denen sie sich die Rechte an journalistischen Werken für KI-Training und KI-Anwendung einräumen lässt. Sie verlangt von den Journalist:innen, die hauptberuflich und freiberuflich tätig sind, diese Bedingungen zu akzeptieren und sie zur Grundlage der Zusammenarbeit zu machen. Mit anderen Worten: Wer nicht akzeptiert, kann nicht für die SZ arbeiten.
KI-Klauseln verletzen Persönlichkeitsrechte
Die starren Bedingungen an sich sind dabei noch nicht einmal das Problem. Nicht jede Bedingung muss individuell vereinbart werden. Problematisch ist aber, dass die verwendete KI-Rechteeinräumung massiv in das Persönlichkeitsrecht der Autor:innen eingreift. Die verwendete Klausel zwingt Journalist:innen dazu, der SZ das Recht einzuräumen, ihre journalistischen Werke für die Zwecke der Entwicklung, des Trainings und der Anwendung generativer Künstlicher Intelligenz zu verwenden. Gleiches soll gelten für die Erstellung von u.a. Zusammenfassungen und Bearbeitungen ihrer Wort- und Bildbeiträge.
Diese Nutzungsart kann aus unserer Sicht nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart werden, sondern nur in individuell ausgehandelten Verträgen mit extra Vergütung. Denn die Werke der Journalist:innen können dazu verwendet werden, ohne deren Mitwirkung oder Entscheidungsmacht einfach neue Texte oder Bilder zu erzeugen, die dem Stil der ursprünglichen Autor:innen entsprechen, aber nicht von diesen stammen. So kann es sein, dass das neue Werk auf einer Schöpfung von Journalistin A basiert und vielleicht sogar wie diese Schöpfung aussieht. Ist es aber nicht. Vielmehr stammt das neue Werk von einer KI. Das kann und darf nur möglich sein, wenn Journalistin A ihre Zustimmung zu diesem Prozess erteilt hat. So eine Zustimmung kann individuell oder durch Tarifvertrag verhandelt, aber nicht einfach einseitig durch starre Honorarbedingungen erzwungen werden.
Außerdem sollen Freie nach diesen neuen Honorarbedingungen die Zustimmung des Verlags einholen, wenn sie generative KI jeglicher Art nutzen wollen, und auf Anfrage Prompt-Protokolle herausgeben, unabhängig davon, in welchem Umfang sie generative KI benutzt haben. Diese Regelung verletzt die Berufsfreiheit der freien Journalist:innen.
Darüber hinaus soll der Verlag die Herausgabe der Rechercheunterlagen verlangen können. Damit müssten Freie ihre Quellen jederzeit gegenüber dem Verlag offenlegen, was den Quellenschutz gefährdet.
Schließlich soll der Verlag die erhaltenen Nutzungsrechte auch Dritten einräumen können, sodass diese die Werke insbesondere für KI-Trainingszwecke nutzen können, ohne dass die betroffenen Journalist:innen dafür extra vergütet werden. Freie Journalist:innen geben so die Kontrolle über ihre Werke dauerhaft ab.
Klage stärkt Position von Journalist:innen
Und deshalb greifen wir die Verwendung solcher Klauseln durch die SZ an und wollen vor Gericht erreichen, dass diese Klauseln aus den AGB der SZ gestrichen werden. Das stärkt die Position von Journalist:innen. Denn solche Bedingungen können aus unserer Sicht nicht einfach mithilfe von AGB erzwungen werden. Sie müssen individuell mit Journalisti:nnen oder mithilfe von Tarifverträgen verhandelt und mit einer angemessenen Gegenleistung, also Vergütung, versehen werden. Dafür setzen wir uns ein.
„Verlage sollten faire AGB verwenden, welche die gesetzlichen Vorgaben für das Urhebervertragsrecht einhalten und das Urheberpersönlichkeitsrecht achten.“
Christoph Brill, Referent im DJV-Justiziariat
KI im Journalismus
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Journalismus hat das Potenzial, sich auf die Meinungs- und Willensbildung und damit auf Staat und Gesellschaft auszuwirken. Er wird zudem tiefgreifende Folgen für die Arbeit von Journalist:innen haben. Daher bedarf der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Journalismus unbedingt Leitplanken, für die wir uns engagiert einsetzen. Mehr ...