Appell an den Bundesgesetzgeber
Journalismus braucht Förderung
Ohne Presse keine Demokratie!
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert den Bundesgesetzgeber auf, endlich eine direkte Journalismusförderung auf Bundesebene zu etablieren, die gewährleistet, dass Journalistinnen und Journalisten sich weiterhin für unsere Demokratie einsetzen können.
Damit eine Förderung dieses Ziel erreicht, muss sie an folgende Kriterien gebunden sein:
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Zweckgebundene Förderung journalistischer Arbeitsplätze
Landauf, landab werden – gerade in Lokal- und Regionalredaktionen – Stellen abgebaut, das redaktionelle Angebot schrumpft. Vielerorts fehlt bereits eine kritische, journalistische Begleitung des politischen und gesellschaftlichen Lebens. Diese Entwicklung ist für unsere Demokratie besorgniserregend. Eine Zustellförderung oder eine Mehrwertsteuersenkung für Presseerzeugnisse würden daran nichts ändern. Förderkriterium muss stattdessen die Schaffung und Erhaltung von Pressearbeitsplätzen sein. Für jede angestellte Berufsjournalistin/jeden angestellten Berufsjournalisten sollte eine bestimmte Fördersumme gezahlt werden. Das heißt: je mehr Stellen, desto mehr Fördermittel. Dies entspräche dem Luxemburger Modell, das in unserem Nachbarland bereits erfolgreich praktiziert wird. Es fördert unabhängig vom Verbreitungsweg (Print/Online), gewährleistet Zweckbindung anhand einfacher und objektiver Kriterien (Arbeitsplätze), stärkt Redaktionen - und damit die Demokratie.
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Staatsferne gewährleisten
Bei der Förderung muss zwingend die Staatsferne beachtet werden (keine Möglichkeit zur Einflussnahme auf Inhalte). Mit der Prüfung der Förderkriterien und der Mittelvergabe ist eine staatsferne Institution zu betrauen.
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Tariftreue
Im Sinne des geplanten Tariftreuegesetzes sollten nur tarifgebundene Presseunternehmen gefördert werden.
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Journalistische Inhalte
Förderfähige Presseunternehmen müssen einen Mindestanteil journalistischer Inhalte gewährleisten. Sie dürfen nicht überwiegend Werbezwecke verfolgen.
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Transparenz und Kontrolle – kein Blankoscheck
Presseunternehmen, die eine Förderung beantragen, müssen ihre Finanzsituation offenlegen und belegen. Zweckentfremdung der Mittel entgegen den Förderkriterien muss zur Rückzahlung führen.