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Die wichtigsten Fakten

Checkliste Betriebsratswahl

Wer wählt den Betriebsrat?

Das sind die fünf wichtigsten Voraussetzungen:

  • Du bist 16 Jahre oder älter (NEU: früher musste man das 18. Lebensjahr vollendet haben).

  • Du bist betriebsangehörige:r Arbeitnehmer:in. Dazu zählen auch alle Auszubildenden, Praktikant:innen, befristet oder in Teilzeit Beschäftigten und Aushilfen.

  • Nicht wahlberechtigt sind freie Mitarbeitende und leitende Angestellte.

  • Die Staatsangehörigkeit spielt bei der Wahl keine Rolle.

  • Leiharbeitnehmer:innen dürfen wählen, wenn sie länger als drei Monate im Unternehmen sind.

Wer darf für den Betriebsrat kandidieren?

Das sind die fünf wichtigsten Voraussetzungen:

  • Du bist 18 Jahre oder älter.

  • Du bist betriebsangehörige:r Arbeitnehmer:in. Dazu zählen auch alle Auszubildenden, Praktikant:innen, befristet oder in Teilzeit Beschäftigte und Aushilfen.

  • Du bist seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen.

  • Du brauchst keine besondere Qualifikation oder Weiterbildung.

  • Leiharbeitnehmer:innen dürfen nicht kandidieren.

Welche Regeln gelten für die Wahl zum Betriebsrat?

Das sind die drei wichtigsten Regeln:

  • Für Betriebsräte gilt ein besonderer Schutz vor Kündigung und Versetzung. Ein sechsmonatiger Schutz vor Kündigung und Versetzung gilt auch für alle Kandidat:innen zur Betriebsratswahl und alle Mitglieder des Wahlvorstands.

  • Die Größe des Betriebsrats hängt von der Zahl der Mitarbeitenden ab: Bei fünf bis 20 wahlberechtigten Mitarbeiter:innen besteht er aus einer Person, bei 21-50 Wahlberechtigten besteht er aus 3 Mitgliedern, bei 51 bis 100 Mitarbeitern sind es fünf Betriebsrät:innen. Und so weiter.

  • Hat der Betriebsrat eine Größe von drei und mehr Mitgliedern, zählt auch die Zusammensetzung nach Geschlecht. Das „Minderheitengeschlecht“ muss dabei entsprechend seinem Anteil an der Belegschaft vertreten sein. Liegt zum Beispiel die Frauenquote bei 30 Prozent, muss also in einem dreiköpfigen Betriebsrat mindestens eine Frau vertreten sein; findet sich allerdings keine Frau, die zu kandidieren bereit ist, so fällt der Sitz den Männern zu.

zehn Schritte zum Betriebsrat

Warum gleich einen Betriebsrat gründen? Beteiligung lässt sich doch auch anders organisieren? Stimmt nicht ganz! Gerade bei Konflikten ist nur der Betriebsrat legitimiert, die Rechte der Belegschaft zu vertreten.

mehr Infos

Ansprechpartner:innen

Referat Tarifpolitik

Christian Wienzeck

Referent für Tarif- & Sozialpolitik
+492282017211 Bennauerstraße 60, 53115 Bonn

Natalie Rick

Assistentin Tarif-& Sozialpolitik
+492282017211 Bennauerstraße 60, 53115 Bonn