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zehn Schritte zum Betriebsrat

Betriebsrat gründen: So geht’s

Anders als betriebsinterne Kommissionen oder Foren hat ein gewählter Betriebsrat die im Betriebsverfassungsgesetz festgelegten Rechte auf Information und Mitbestimmung, kann diese sogar vor Gericht einklagen. Gerade bei Konflikten ist der Betriebsrat daher die einzige Instanz, die legitimiert ist, die Rechte der Belegschaft zu vertreten. Nur ein Betriebsrat kann dies unabhängig und ohne Angst vor Repression tun, denn nur Betriebsrät:innen haben einen gesetzlich garantierten Kündigungsschutz. In Betrieben mit fünf und mehr wahlberechtigten Mitarbeiter:innen gibt es ein Recht auf einen Betriebsrat. Unternehmer:innen, die die Betriebsratsgründung blockieren, machen sich strafbar.

Hier die zehn Schritte zum Betriebsrat nach dem regulären Verfahren, das in allen Betrieben mit mehr als 200 Wahlberechtigten gilt. Bei weniger als 100 Wahlberechtigten erfolgt die Wahl im sogenannten vereinfachten Wahlverfahren, das nach Absprache zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand bei 101 bis 200 Mitarbeitenden ebenfalls angewendet werden kann. Das vereinfachte Verfahren hat unter anderem kürzere Fristen und sieht Personenwahl vor.

In zehn Schritten zum Betriebsrat

  • Tun Sie sich zusammen mit anderen Interessierten, Unterstützer:innen und Verbündeten.
  • Kommen Sie zu uns. Der DJV hat als Gewerkschaft viele gute Tipps, Informationen und jede Menge Erfahrungswissen.
  • Berufen Sie eine Betriebsversammlung ein. Das kann in Ihrem Betrieb auch ein Vertreter des DJV für Sie übernehmen.
  • Wählen Sie bei der Betriebsversammlung einen Wahlvorstand.
  • Der Wahlvorstand formuliert die wichtigsten Informationen in einem Wahlausschreiben und macht es bekannt – durch Aushang, Auslage oder im Intranet.
  • Der Wahlvorstand stellt eine Liste der Wahlberechtigten zusammen. Machen Sie diese Aufstellung ebenfalls publik. Beide Informationen - Wahlausschreiben und Wählerliste - müssen sechs Wochen vor dem Wahltermin öffentlich sein.
  • Dann können beim Wahlvorstand Vorschlagslisten mit Kandidat:innen eingereicht werden. Anschließend prüft der Wahlvorstand die Vorschläge und veröffentlicht sie.
  • Wahltag: Die Abstimmung erfolgt in geheimer Wahl nach Personen- oder Listenwahlrecht. Die Stimmen werden ausgezählt, zum Abschluss die Wahlergebnisse bekannt gegeben.
  • Nach Annahme der Wahl durch die Gewählten kann der Betriebsrat mit seiner Arbeit beginnen.

Checkliste Betriebsratswahl

Wer darf den Betriebsrat wählen? Wer darf für die Wahl kandidieren? Welche Regeln gelten für die Wahl zum Betriebsrat?

zur Checkliste

Ansprechpartner:innen

Referat Tarifpolitik

Christian Wienzeck

Referent für Tarif- & Sozialpolitik
+492282017211 Bennauerstraße 60, 53115 Bonn

Natalie Rick

Assistentin Tarif-& Sozialpolitik
+492282017211 Bennauerstraße 60, 53115 Bonn