Engagement, das sich lohnt
Betriebsratsarbeit
Es gibt viele gute Gründe, sich zu engagieren. Die eigenen Arbeitsbedingungen sind nicht das schlechteste Motiv. Denn es muss nicht automatisch alles immer schlimmer werden: Wer für den Betriebsrat kandidiert und gewählt wird, gestaltet aktiv mit, wie es am eigenen Arbeitsplatz zugeht. Arbeitszeiten, Weiterbildung, Urlaubsplanung, mobile Arbeit: Das und vieles mehr sind Themen der Betriebsratsarbeit – bis hin zu den kleinen Details des Alltags wie Pausen oder eine zeitgemäße Arbeitsplatzausstattung. Der Betriebsrat stellt Transparenz her und kann Alleingänge des Arbeitgebers verhindern. Mitbestimmung macht einen Unterschied, und das gilt über die anstehenden Wahlen hinaus.
Was hat der Betriebsrat mit dem Tarifvertrag zu tun?
Der Betriebsrat überwacht, dass Tarifverträge richtig angewendet werden. Das gilt für Flächen- wie für Haustarifverträge. Er hat das Recht, die Bruttolohn- und Gehaltslisten inklusive aller Sonderzahlungen einzusehen. Dies gilt auch in Betrieben ohne Tarifbindung.
Was kann der Betriebsrat für mich tun?
Der Betriebsrat kontrolliert die richtige Einstufung des Einzelnen in das Gehaltsgefüge. Er prüft, dass dabei nicht gegen geltendes Recht wie den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wird. Stellt er fest, dass du ungleich behandelt wist, kann er dich darüber informieren und bei weiteren Schritten unterstützen.
Kann der Betriebsrat bei Zuschlägen und Sonderzahlungen mitreden?
Ja, auch bei übertariflichen Zulagen gilt: Der Betriebsrat überwacht deren gerechte Verteilung.
Kann der Betriebsrat auch das Lohnniveau in Neuverträgen sichern?
Hat ein Betrieb mehr als 20 Mitarbeitende, ist bei Neueinstellungen die Zustimmung des Betriebsrats notwendig. Er kann diese verweigern, wenn die Einstellung zum Beispiel gegen den Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung verstößt oder der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Das gilt auch bei Praktikumsverträgen: Geht die billige Beschäftigung von Praktikant:innen zulasten der Festangestellten, kann der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern.
Wie sieht es bei Honoraren für Freie aus?
Über die Beschäftigung von „Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen“, muss der Betriebsrat informiert werden. Er kann sich dafür einsetzen, dass die Honoraretats an die zwischen Verlegern und Gewerkschaften ausgehandelten Vergütungsregeln angepasst werden, die für Text- und Bildbeiträge bindend sind. Vergütungen, die darunter liegen, gelten auch vor Gericht als nicht angemessen. Es ist auch Sache des Betriebsrats, dafür zu sorgen, dass Redakteur:innen nicht zum Rechtsbruch gezwungen sind, wenn sie Aufträge an Freie herausgeben.
Werden die Kollegen in Betrieben mit Betriebsrat besser bezahlt?
Viel zitiert ist in diesem Zusammenhang eine Studie des ZEW Mannheim von 2007, für die auf der Basis eines großen Datensatzes Unternehmen mit ähnlichen Merkmalen – etwa Größe oder Branchenzugehörigkeit – verglichen wurden. Dabei zeigte sich: In Unternehmen mit Betriebsrat sind die Löhne im Schnitt um gut zehn Prozent höher als in Unternehmen ohne Betriebsrat, und die Gehaltsunterschiede fallen geringer aus.
Wie wird die Betriebsratsarbeit bezahlt?
Betriebsrat ist ein Ehrenamt. Betriebsratsmitglieder werden daher nicht gesondert bezahlt, sondern beziehen ihr normales Gehalt weiter. Für die Mitbestimmung muss ihnen aber ausreichend Zeit eingeräumt werden.
Beteiligung lässt sich doch auch anders organisieren? Stimmt nicht ganz!
Warum einen Betriebsrat gründen?
Anders als betriebsinterne Kommissionen oder Foren hat ein gewählter Betriebsrat die im Betriebsverfassungsgesetz festgelegten Rechte auf Information und Mitbestimmung, kann diese sogar vor Gericht einklagen. Gerade bei Konflikten ist der Betriebsrat daher die einzige Instanz, die legitimiert ist, die Rechte der Belegschaft zu vertreten.
Veranstaltungen für Betriebsräte
Weiterbildung: Webinare und Seminare
Betriebsräte-Infos
Betriebsräte-Infos 2024
Betriebsräte-Infos 2023
- BR-Info 6/2023: Inflationsausgleichsprämie (IAP)
- BR-Info 5/2023: Grundlagenseminar Betriebsratsarbeit
- BR-Info 4/2023: Urlaubsrecht
- BR-Info 3/2023: Tarifabschluss Gehaltstarifvertrag Zeitschriften
- BR-Info 2/2023: Betriebsversammlung – unverzichtbar oder lästige Pflicht?
- BR-Info 1/2023:Bundesarbeitsgericht postuliert Gesetz zur Arbeitszeiterfassung
Betriebsrätestärkung
DJV-Stellungnahme
Stichwort: Betriebsratsarbeit
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