Deine Stimme im Unternehmen - stark mit dem DJV
Betriebsräte und Personalräte
Der Schutz von Journalist:innen auf betrieblicher Ebene ist von unschätzbarem Wert. Genau deshalb stehen wir als DJV voll und ganz hinter den Betriebsräten und Personalräten. Wir verstehen, wie wichtig es ist, eine starke Vertretung zu haben, die sich für deine Belange einsetzt.
Wir bieten dir unsere umfassende Unterstützung und Beratung, wenn es um die Gründung und den Aufbau von Betriebsräten und Personalräten geht. Unsere Schulungen, Seminare und regelmäßigen Publikationen helfen dir, das Beste aus deiner Rolle herauszuholen. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir an deiner Seite, um dir aufzuzeigen, was möglich ist und wie du deine Ziele erfolgreich erreichen kannst.
Seit 1949 vertreten wir politisch und finanziell unabhängig die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalist:innen in Deutschland in allen Medien und Bereichen des Journalismus. Unser Fokus liegt darauf, für dich als DJV-Mitglied einzutreten und dich zu unterstützen.
Beteilige dich aktiv daran, deine Interessen zu schützen und den Journalismus auf betrieblicher Ebene zu stärken. Betriebsräte und Personalräte spielen eine essenzielle Rolle dabei, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und deine Stimme zu Gehör zu bringen.
Personalrat oder Betriebsrat
Was ist eigentlich der Unterschied?
Betriebsrat
Ein Betriebsrat ist in privaten Unternehmen tätig und basiert auf dem Betriebsverfassungsgesetz. Er vertritt die Interessen der Arbeitnehmer:innen auf betrieblicher Ebene und hat Mitbestimmungsrechte in Angelegenheiten, die den Betrieb als Ganzes betreffen. Der Betriebsrat wirkt bei Personalangelegenheiten wie Einstellungen, Kündigungen, Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz mit. Er ist in der Regel in Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen vorhanden. Die Mitbestimmung im Betriebsrat kann je nach Unternehmensgröße variieren.
Personalrat
Ein Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, zum Beispiel bei Behörden oder Kommunen. Im Medienbereich sind das die Rundfunkanstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Personalrat hat ähnliche Aufgaben wie der Betriebsrat, der Hauptunterschied liegt in der Art des Arbeitsplatzes, für den die jeweilige Vertretung zuständig ist. Die grundlegenden Aufgaben, Rechte und Pflichten sind jedoch ähnlich, da beide Vertretungen darauf abzielen, die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer:innen zu schützen und zu fördern.
Ansprechpartner:innen
Referat Tarifpolitik
Betriebsräte
Referat Rundfunkpolitik
Personalräte
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