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DJV-Grundsatzprogramm

Presse und Rundfunk haben im demokratischen Staat die Aufgabe, die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger so zu informieren, dass sie am Prozess der demokratischen Meinungs- und Willensbildung teilnehmen können.

Deshalb hat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Massenmedien mit Freiheitsgarantien ausgestattet und die Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger in den Rang eines Grundrecht erhoben.

Den aus dem Grundgesetz Presse und Rundfunk verbrieften Rechten muss die Pflicht der Journalistin und des Journalisten zu einer sachlichen und fairen Berichterstattung entsprechen.

Rechte und Pflichten, Verantwortung und Aufgaben jeder Journalistin und jedes Journalisten in der Bundesrepublik Deutschland leiten sich aus dem Grundgesetz und der Rangfolge seiner Grundrechte ab.

Aufgabe und Verantwortung von Journalistinnen und Journalisten ist es insbesondere, die Rechte einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers auf Achtung und Schutz der Menschenwürde, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf freie Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen zu wahren.

Ethische Grundprinzipien für die Arbeit der Journalistinnen und Journalisten sind die Absage an Intoleranz, Rassismus, Totalitarismus und Fremdenfeindlichkeit.

Recht und Pflicht der Journalistinnen und Journalisten ist es, im Rahmen der Freiheitsgarantien des Grundgesetzes an der Erfüllung des Informationsanspruchs der Bürgerinnen und Bürger und an ihrer Meinungs- und Willensbildung mitzuwirken.

Wer journalistische Rechte einengt, beschneidet die Informations- und Meinungsfreiheit. Der Deutsche Journalisten-Verband, Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten, tritt für die Informations- und Meinungsfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger ein, indem er für die Freiheit und Unabhängigkeit der Journalistinnen und Journalisten kämpft.

Eine wesentliche Voraussetzung ihrer Unabhängigkeit ist ihre soziale Sicherheit.

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